
Bereits im Vorfeld sollten Sie sich darum kümmern, daß dem
Möbelwagen am Umzugstag ausreichend Parkraum zur
Verfügung steht.
Für einen Möbelwagen wird eine ca. 12 Meter
lange Fläche (ca. 2 PKW-Längen) benötigt.
Sollte vor Ihrer Haustür absolutes Halteverbot bestehen, muß
eine Sondergenehmigung bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Sollten Sie an einer häufig zugeparkten Strasse wohnen, kann von uns
auch eine offizelle Halteverbotszone für den Umzugstag eingerichtet werden.
Wir kümmern uns nicht nur um das Beantragen der Sondergenehmigung
sondern auch um das Aufstellen der entsprechenden Halteverbotsschilder
und um alle sonstigen Formalitäten, die für die Gültigkeit der Parkzone
notwendig sind.