Pflegekassen-Anträge

Kostenzuschuss durch Pflegekasse

Für Menschen mit einem Pflegegrad übernehmen die meisten Pflegekassen auch die Kosten für eine Verbesserung des Wohnumfeldes. Hierzu gehört auch der Umzug in eine neue Wohnung, wenn es sich bei der neuen Adresse um eine Einrichtung für betreutes Wohnen handelt oder Sie aus gesundheitlichen Gründen aus einer höheren Etage in eine Parterre-Wohnung ziehen.

Ab Pflegegrad-Stufe 2 stellen Pflegekassen gemäß $40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches XI hierfür eine Summe von bis zu 4.000,– Euro zur Verfügung.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfüllt sein

1. Pflegestufen-Grad des Umziehenden mindestens Stufe 2 oder höher
2a. Umzug in ein Betreutes Wohnung oder eine Senioren-WG
2b. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
2c. Umzug von einer höheren Etage ohne Hausaufzug in eine Wohnung im Erdgeschoss
2d. Umzug von einer höheren Etage ohne Hausaufzug in eine höhere Etage MIT Hausaufzug
2e. Umzug in die Nähe Ihrer Kinder oder sonstigen pflegenden Angehörigen
2f. Umzug aus einem ländlichen Gebiet in eine Stadt mit besseren Versorgungsmöglichkeiten

Welche Leistungen werden übernommen?

Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt maximal 4.000,-- Euro. Sollten mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushaltes umziehen kann sich die Summe entsprechend auch erhöhen. Erstattet werden Kosten für ein Umzugsunternehmen für Fahrzeug und Personalkosten (Transportarbeiten, Montageleistungen, Dübelarbeiten, Packservice) sowie dem benötigten Packmaterial (Umzugskartons, Packpapier usw.).

Welche Leistungen werden nicht übernommen?

Auch wenn die Pflegekassen einen Großteil der Umzugskosten übernimmt, gibt es immer wieder Sonderleistungen, die nicht von der Pflegekasse getragen werden. Hierzu gehören unter anderem Entsorgungsleistungen für Möbel oder Inhalte, welche nicht mehr in die neue Wohnung mitgenommen werden sollen. Auch evtl. notwendige Renovierungsarbeiten in der bisherigen Wohnung wie das Streichen der Wände usw. sind nicht Teil der absetzbaren Kosten. Eine Anschaffung von neuen Möbeln die besser in die neuen Räume passen würden oder die Anschafftung von neuen Arbeitsplatten für den Umbau Ihrer Küchenzeilen kann ebenfalls nicht durch die Pflegekasse übernommen werden. Gerne bieten wir Ihnen aber auch diese Leistungen zu günstigen Konditionen an.

Ablauf

1.

Schritt

Setzten Sie sich mit Ihrer Pfelgekasse in Verbindung und bitten Sie um die Zusendung eines Antrages für eine Übernahme/Beteiligung an Ihren Umzugskosten

2.

Schritt

Anschließend rufen Sie in unserem Büro an und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin mit unserem Umzugsberaten, welcher mit Ihnen sämtliche Leistungen abstimmt und Ihnen ein passendes Angebot erstellt

3.

Schritt

Unser Umzugsangebot reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse ein.

4.

Schritt

Nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen (welche in der Regel 2-3 Wochen dauern kann) Erhalten Sie eine Kostenübernahmebestätigung Ihrer Pflegekasse.

5.

Schritt

Nun senden Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Auftrag und eine Kopie der Kostenübernahme
zu und reservieren Ihren Umzugstermin.

6.

Schritt

Für eine direkte Abrechnung der Umzugskosten mit Ihrer Pflegekasse benötigen wir zusätzlich noch eine Abtretungserkärung von Ihnen, bei deren Erstellung wir Ihnen gerne behilflich sind.

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