Versicherung

Die Haftung des Möbelspediteurs ist gesetzlich geregelt.
Gemäß §451 g Handelsgesetzbuch ist die Haftung begrenzt auf 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.
Für einen normalen 3-Zimmer-Umzug beträgt die Höchsthaftung des Möbelspediteurs ca. 20.000,-- Euro.
Neben der Höchsthaftung kennt das Gesetz weitere Haftungsausschlüsse.
Die Haftung des Möbelspediteurs ist für den
Umzugskunden kostenfrei.
Wir empfehen, bei wertvollen Umzugsgütern
und größeren Entfernungen
den Abschluß einer gebührenpflichtigen Transportversicherung,
die zum Neuwert Ihres Hab- und Gutes
bis zu dem von Ihnen
genannten Wert haftet.
Die Transportversicherung schließen wir
vermittelnd für Sie ab.